Im Jahr 2025 feiert die Republik Österreich wiederum ein Jubiläum. 80 Jahre Zweite Republik (1945-2025), 70 Jahre Staatsvertrag, 70 Österreichisches Bundesheer (1955-2025) sowie 30 Jahre EU-Mitgliedschaft (1995-2025). Auch der organisierte Verbands- und Vereinssport kann auf eine abwechslungsreiche und erfolgreiche Zeit zurückblicken. Dieses Jubiläum möchte ich daher nutzen, die Entwicklung des staatlichen und nicht-staatlichen Sports anhand einer dokumentierten Literatur- und Quellenverzeichnisses darzustellen.
Im Mittelpunkt der Darstellung (siehe LINKS) stehen in erster Linie a) Berichte, Festschriften und Chroniken, ebenso b) Periodika und c) Studien sowie in weiterer Folge grundlegende Fachliteratur. Weitere Dokumenttypen wie Protokolle und Schriftverkehr (z.B.: Vereine und Verbände) sowie Gesetze, Verordnungen und Erlässe können und werden in diesem Zusammenhang nicht dargestellt. Diese Aufarbeitung und Darstellung erfolgt in den großen Themenbereiche Bund (Österreich), Bundesländer, Verbände, Institutionen und Vereine. Im Zeitraum 9. Juni 2024 bis 26. Oktober 2025 wird die Darstellung täglich ergänzt.
Strukturelle und organisatorische Einleitung
Die österreichische Sportlandschaft gliedert sich historisch gewachsen in einen staatlichen und einen nichtstaatlichen Bereich (Stand 2024). Auf Ebene des Staates fungieren auf Basis des Bundesministeriumgesetzes (BMG) unterschiedliche Ministerien. auf Landesebene in den Landesregierungen Landesräte, wobei auf Grundlage der Landessportgesetze Landessportorganisationen (LSO) eingerichtet sind. Der nichtstaatliche Sport ist im überwiegenden Ausmaß auf Vereine sowie Verbände aufgebaut. Als Dachorganisation fungiert hierbei Sport Austria, Bundes-Sportorganisation. Neben den drei Sportdachverbänden (ASKÖ. ASVÖ, SPORTUNION), haben das Österreichische Olympische Comité (ÖOC), das Österreichische Paralympische Komitee (ÖPC), Special Olympics Österreich (SOÖ) sowie der Österreichische Behindertensportverband (ÖBSV) spezielle wichtige Aufgaben. Zahlreiche Sportfachverbände, weitere gesamtösterreichische Verbände sowie zahlreiche Institutionen mit verschiedenen Aufgabenstellungen unterstreichen die Vielfalt der österreichischen Sportlandschaft.
Rechtliche Grundlagen
Sport ist Ländersache
Soweit gemäß Artikel 15. (1) des Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) eine Angelegenheit nicht ausdrücklich durch die Bundesverfassung der Gesetzgebung oder auch der Vollziehung des Bundes übertragen ist, verbleibt sie im selbständigen Wirkungsbereich der Länder. Somit fallen die Agenden des Sports in den verfassungsrechtlichen Wirkungsbereich der Bundesländer. Auf Landesebene bilden somit die Landessportgesetze die Rechtsgrundlage für die jeweiligen Landessportorganisationen (LSO), die daher eine Körperschaft öffentliches Rechtes sind.
Anliegen von gesamtösterreichischem Interesse
Die fehlende Gesetzgebungskompetenz des Bundes bringt es daher mit sich, dass landesgesetzliche Vorschriften im Vordergrund stehen. Der Bund kann sich im Bereich des Sports im Allgemeinen nur in Formen des Privatrechtes betätigen.
Gemäß Artikel 17 (B-VG) werden durch die Bestimmungen der Art. 10 bis 15 über die Zuständigkeit in Gesetzgebung und Vollziehung die Stellung des Bundes und der Länder als Träger von Privatrechten in keiner Weise berührt. Der Bund fördert den Sport somit im Rahmen der sogenannten „Privatwirtschaftsverwaltung“, d.h. der Bund tritt nicht als Träger staatlicher Hoheitsgewalt, sondern wie ein „Privater“ auf, also als Träger von Privatrechten (z.B. bei der Sportförderung mittels Bundes-Sportförderungsgesetzes durch die Bundes-Sport GmbH).
Stand: 08.06.2024