Der ORF ist gemäß ORF-Gesetz gemäß §7 ORF-Gesetz (Titelzusatz bis 2009 gemäß §8 ORF-Gesetz) dazu verpflichtet, bis zum 31. März eines jeden Jahres einen Jahresbericht über die Erfüllung des gesetzlichen Auftrags vorzulegen.
Seit der Ausgabe des Jahres 2001 ist der ORF-Jahresbericht jährlich erschienen und somit aufgrund der umfassenden Sportberichterstattung im Sinne der "indirekten Sportförderung" eine bedeutende Quelle der nationalen Sportpolitik und Sportförderung.
Schon zwischen 1952 und 1960 erschien ein Jahresbericht, als Fortsetzung zwischen 1964-1966 "Hörfunk und Fernsehen in Graphik und Ziffer". Als besondere Quelle muss der zwischen 1954-1996 erschienene "Almanach ORF (ORF-Almanach)" erwähnt werden, als dessen Nachfolger fungierte von 1996-2012 "Das Geschäftsjahr / ORF (Geschäftsbericht ORF)".
Anbei zwei Links zu Veröffentlichungen der letzten Jahre (ab 2013 oder ab 2009).